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Hinweisgeber*innen Meldesystem

Meldung von Hinweisen

Aufgrund des Hinweisgeber*innenschutzgesetzes (HSchG) wurde ein Meldesystem eingerichtet. Durch das Meldesystem können Hinweisgeber*innen bestimmte Verstöße vertraulich melden.

Das HSchG dient dem Schutz von Personen (Hinweisgeber*innen), die innerhalb ihres beruflichen Umfelds von fragwürdigen Praktiken (Korruption, Umweltgefährdung etc.) erfahren und Informationen darüber weiterreichen. 

Das Bundesgesetz gilt für die Hinweisgebung zur Verletzung von Vorschriften in einem der folgenden Bereiche:

 

  1. Öffentliches Auftragswesen
  2. Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  3. Produktsicherheit und -konformität
  4. Verkehrssicherheit
  5. Umweltschutz
  6. Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
  7. Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
  8. öffentliche Gesundheit
  9. Verbraucherschutz
  10. Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  11. Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB), BGBl. Nr. 60/1974.

Meldungen des Hinweises:

Wenn Sie Informationen über eine Verletzung von Vorschriften in den genannten Bereichen haben, ersucht ZEBRA die Meldung des Hinweises über Trusty >

Vielen Dank!

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